Das Zentrum für Psychische Gesundheit Schwäbisch Hall ist bemüht, seine Websites hinsichtlich der Vorgaben im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.zfpg-sha.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Abs. 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung gem. § 10 Abs. 2 L-BGG
Die auf der Webseite bereitgestellten PDF-Dokumente barrierefrei umzusetzen, eine Erläuterung in Gebärdensprache anzubieten und einen Überblick in Leichter Sprache zu erstellen, stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.04.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO). Diese Erklärung wurde zuletzt am 18.04.2024 überprüft.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollständig vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen weitere Barrieren aufgefallen, kontaktieren Sie uns gerne:
Klinikum am Weissenhof – Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Weinsberg
Unternehmenskommunikation
74189 Weinsberg
unternehmenskommunikation@klinikum-weissenhof.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Klinikum am Weissenhof wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie im vorangegangenen Abschnitt.
Falls das Klinikum am Weissenhof nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Hilfestellungen der Website für eine barrierearme Nutzung
Wir setzen das Tool AccessiWidget der AccessiWay Germany GmbH (https://www.accessiway.de/) ein. Dieses Tool erreichen Sie über das stets im Zugriff befindliche „Männchen-Icon“ an der rechten, unteren Seite der Website. Es bietet umfangreiche Möglichkeiten, unsere Website Ihren Bedürfnissen anzupassen (spezielle Zugangsprofile, Optionen zur Inhaltsanpassung, Farbanpassung und Orientierungsanpassung).