Organisation

Das Zentrum für Psychische Gesundheit (ZfPG) Schwäbisch Hall wird gemeinsam vom Klinikum am Weissenhof in Weinsberg und der Psychiatrie Schwäbisch Hall gGmbH (PSHA) betrieben.

Das Klinikum am Weissenhof

Das Klinikum am Weissenhof - Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Weinsberg - ist ein psychiatrisches Fachkrankenhaus mit den sieben eigenständigen Kliniken für Allgemeine Psychiatrie, Allgemeine Psychiatrie Gemeindenahe Versorgung, Gerontopsychiatrie, Suchttherapie, Forensische Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatische Medizin. Die Patient*innen werden an den Standorten Weinsberg, Heilbronn, Brackenheim, Schwäbisch Hall, Künzelsau, Ludwigsburg und Winnenden behandelt. Mit rund 1.650 Beschäftigten gehört das Haus zu den größten Arbeitgebern im Raum Heilbronn. Das Einzugsgebiet des Klinikums am Weissenhof umfasst mit der Region Heilbronn-Franken knapp 1,1 Million Einwohner*innen. Jährlich werden knapp 13.000 Patient*innen aller Altersgruppen stationär, teilstationär, ambulant oder stationsäquivalent behandelt. Das Klinikum am Weissenhof ist ein Unternehmen der ZfP-Gruppe und eines von sieben Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg. Am Zentrum für Psychische Gesundheit Schwäbisch Hall ist das Klinikum am Weissenhof zu 55 Prozent beteiligt. 

DIE PSYCHIATRIE SCHWÄBISCH HALL GGMBH (PSHA)

Die Psychiatrie Schwäbisch Hall gGmbH (PSHA) ist eine gemeinsame Gesellschaft des Diakonie-Klinikums Schwäbisch Hall gGmbH, der Samariterstiftung Nürtingen und des Klinikums am Weissenhof in Weinsberg, die zu je einem Drittel an der PSHA beteiligt sind.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist der Kaufmännische Direktor des Klinikums am Weissenhof, Andreas Breitmayer. Gemeinsam mit dem Klinikum am Weissenhof betreibt die Psychiatrie Schwäbisch Hall gGmbH das Zentrum für Psychische Gesundheit Schwäbisch Hall. Die Psychiatrie Schwäbisch Hall gGmbH ist daran mit 45 Prozent beteiligt. Die Psychiatrie Schwäbisch Hall gGmbH besteht seit 2002. Im Zentrum für Psychische Gesundheit Schwäbisch Hall betreibt sie allgemeinpsychiatrische Betten und tagesklinische Plätze.

 


 

Compliance Management

Führungskräfte und Mitarbeitende im Gesundheitswesen sehen sich in ihrer täglichen Arbeit mit einer immer größer werdenden Menge an Informationen, Gesetzen und Regularien konfrontiert. Das Thema Compliance Management gewinnt hierdurch immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund hat das Klinikum am Weissenhof ein Compliance Management etabliert, welches alle Maßnahmen und Prozesse umfasst, die die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensbezogener Vorgaben sicherstellen. Das Compliance Management arbeitet hierbei eng mit den bestehenden Bereichen wie dem Risikomanagement, der Innenrevision, der IT-Sicherheit sowie dem Datenschutz zusammen.

Die wesentlichen Aufgaben des Compliance Managements sind:

  • Ansprechpartner für Mitarbeitende und Geschäftsleitungen der ZfP sowie für Geschäftspartner und Dritte in Fragen der Korruptionsprävention
  • Initiierung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention
  • Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Korruptionsprävention
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
  • Aufnahme von Hinweisen auf Korruptionsverdacht sowie Veranlassung von Maßnahmen (im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung)

Als Orientierungs- und Handlungsrahmen dient das gemeinsame Compliance Management Handbuch 
der Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg.

Seit dem 01. Juli 2020 verfügen die Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg über eine Whistleblowing Meldestelle.

Kontakt:
Rechtsanwältin Claudia Vogel
Telefon: 0761 59521020
E-Mail: zfp-klinikum-weissenhof@vogel-heinrich.eu 

Portrait:
Claudia Vogel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und nimmt seit dem 1. Juli 2020 die Aufgabe einer Whistleblowing Meldestelle für die Zentren der Psychiatrie in Baden-Württemberg wahr.

Als Vertrauensanwältin gibt sie die Möglichkeit unter Zusicherung der Vertraulichkeit Hinweise über Verdachtsmomente für Straftaten, Regelverstöße gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie zu geben. Als Rechtsanwältin ist sie gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses über das berechtigt, was ihr in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist. Sie unterliegt bei ihrer Tätigkeit als Vertrauensanwältin keinen Weisungen, wie sie einen Vorgang behandelt. Ziel ihrer Tätigkeit ist die Aufklärung von Verdachtsmomenten von Straftaten, Regelverstößen gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie.

Bitte wenden Sie sich an Rechtsanwältin Claudia Vogel oder, im Falle ihrer Verhinderung, an ihre Kollegin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass Straftaten oder relevante Regelverstöße vorliegen. Frau Vogel nimmt Ihren Hinweis entgegen und prüft insbesondere die strafrechtliche Relevanz. In diesem Rahmen wird sie gegebenenfalls mit Ihnen Kontakt aufnehmen und weitere Ermittlungen führen. Zu den nächsten Schritten gehören Einzelfall abhängig die Weiterleitung der Verdachtsmomente an die ihr jeweils benannte Kontaktperson des Klinikum am Weissenhof und der Psychiatrie Schwäbisch Hall gGmbH, die Polizei bzw. die Strafverfolgungsbehörden.

Frau Vogel wird Ihnen auf Wunsch eine vertrauliche Behandlung zusichern, sodass sie ohne Ihre Zustimmung Ihre Identität nicht bekannt geben darf. Von einer anonymen Kontaktaufnahme mit ihr ist bitte abzusehen. Bei einer anonymen Kontaktaufnahme kann sie bei Rückfragen beispielsweise zum Sachverhalt oder zu Beweismitteln keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Sollten Sie gleichwohl eine anonyme Kontaktaufnahme bevorzugen, bietet Ihnen die Polizei Baden-Württemberg ein anonymes Hinweisgebersystem unter dem Link https://www.polizei-bw.de/anonymes-hinweisgebersystem/ an, über das Sie anonym direkt der Polizei (nicht an Frau Vogel) Ihre Verdachtsmomente mitteilen und ein Postfach zur Kontaktaufnahme einrichten können.

Durch die Kommunikation mit Frau Rechtsanwältin Vogel teilen Sie ihr auch personenbezogene Daten mit, die sie zwangsläufig zur Umsetzung ihrer Tätigkeit verarbeitet. Unsere diesbezüglichen Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte der Homepage vogel-heinrich.eu.

HINWEISE AUF VERSTÖSSE: WEITERE ANSPRECHPERSONEN

Zusätzlich zur Whistleblowing Meldestelle haben Sie die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Richtlinien des  Klinikum am Weissenhof an die zuständigen Kontaktpersonen der folgenden Bereiche melden: 

 

Seit dem 01.01.2024 ist in unserem Klinikum eine interne Hinweisgebermeldestelle eingerichtet. Die interne Meldestelle für das ZfPG Schwäbisch Hall ist der Kaufmännische Direktor des Klinikum am Weissenhof, Andreas Breitmayer

Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb unseres Unternehmens eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.

Die externe Hinweisgebermeldestelle wird durch die beiden externen Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben – erreichbar unter www.vogel-heinrich.eu . Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und wie das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen abläuft, finden Sie auf der Homepage unter "für Hinweisgeber". Dort finden Sie unter "unsere Vertragspartner" die entsprechende Kachel unseres Klinikums.

Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Meldestelledes Bundes_node.html 

 

Zum 1. Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, das seit 01.01.2024 für unser Klinikum maßgeblich ist. Dieses verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.

Die Geschäftsleitung des Klinikum am Weissenhof gibt auf Grundlage von § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) mit Wirkung zum 01.01.2024 folgende Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und zur Nachhaltigkeit ab.

Hierin verpflichtet sich das Klinikum am Weissenhof, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen über folgende Meldewege anzeigen und Abhilfe fordern.

Meldestelle: Bei Hinweisen zum Lieferkettensorgfaltsgesetz wenden Sie sich bitte an unsere interne oder externe Meldestelle. Diese finden Sie auch unter der Rubrik „Whistleblowing Meldestelle".